LED-Leuchten für feuergefährdete Betriebsstätten - das D-Kennzeichen

Zertifizierung mit dem D-Kennzeichen

Unsere M2LOOM LED-Hallenflächenstrahler Rund sind nach EN 60598-2-24 mit dem D-Zeichen zertifiziert. Sie entsprechen dem Anforderungsprofil von Leuchten mit begrenzter Oberflächentemperatur für feuergefährdete Betriebsstätten.

Leuchten und Beleuchtungsanlagen müssen entsprechend DIN VDE 0100-559 ausgewählt und errichtet werden. Feuergefährdete Betriebsstätten sind nach den "Sicherheitsvorschriften für elektrische Anlagen bis 1000 V" Räume oder Orte oder Stellen in Räumen, bei denen die Brandgefahr durch

  • die Art der verarbeiteten oder gelagerten Materialien,
  • die Verarbeitung oder die Lagerung von brennbaren Materialien oder
  • die Ansammlung von Staub oder Ähnlichem verursacht wird.

Die vorgenannte Brandgefahr besteht im Vorhandensein einer gefahrdrohenden Menge von leicht entzündlichen Stoffen, die sich an erhöhten betriebs- oder fehlerbedingten Temperaturen von elektrischen Betriebsmitteln entzünden können.

Mit dem D-Zeichen werden Leuchten mit begrenzter Oberflächentemperatur gekennzeichnet. Die Beleuchtungssysteme sind so konstruiert, dass sich keine brennbaren Stäube oder Fasern in gefährlicher Menge ablagern und einen Wärmestau verursachen können. Sie sind so gebaut, dass sie keine Temperaturen annehmen, durch die sich Staub oder Fasern entzünden.

Sie entsprechen hier einem Mindestschutzgrad von IP5X, bei brennbaren festen Stoffen IP 4X. Zudem wird konstruktiv ein unbeabsichtigtes Herausfallen von Bauteilen oder Komponenten verhindert. Die Leuchten sind vor einer mechanischen Beanspruchung zu schützen.

Den Aufbau einer Beleuchtungsanlage beschreibt die DIN VDE 0100-559 Darin werden die Anforderungen an die Planung und Errichtung einer Anlage festgeschrieben. Leuchten die nach EN 60598-2-24 für den Einsatz in feuergefährdeten Betriebsstätten zertifiziert sind, erkennen Sie an diesem Zeichen:

Zertifizierte Leuchten für feuergefährdete Betriebsstätten

Unterschiedliche Kennzeichen und Ihre Bedeutung

Gemäß der Errichtungsvorschrift VDE 0100-559:2014-02 von 2014 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Leuchten und Beleuchtungsanlagen“ muss für die Montage von Leuchten auf Gebäudeteilen deren Kennzeichnung hinsichtlich des Brandschutzes beachtet werden. Eine grundsätzliche Änderung der Kennzeichnung ist dabei im Jahr 2009 (mit einer Übergangsfrist bis April 2012) erfolgt, sodass derzeit im Bestand Leuchten mit unterschiedlichen Zeichen anzutreffen sind.

Kennzeichen von Leuchten für die Montage auf Gebäudeteilen

D-Kennzeichen für LED Leuchten

Anforderungen an Niederspannungsanlagen mit erhöhtem Brandschutz

Anforderungen an Niederspannungsanlagen mit erhöhtem Brandschutz bei besonderen Risiken und Gefahren sind in DIN VDE 0100-482 enthalten.

Diese Norm basiert auf dem CENELEC-Harmonisierungsdokument HD 384.4.482 bzw. IEC 60364-4-482.

Diese Norm gilt für:  

  • Räume und Orte im Freien mit besonderem Brandrisiko, insbesondere feuergefährdete Betriebsstätten. Hier besteht die Gefahr, dass sich nach den örtlichen und betrieblichen Verhältnissen leicht entzündliche Stoffe, wie Staub und/oder Fasern in gefahrbringender Menge den elektrischen Betriebsmitteln so nähern können, dass höhere Temperaturen an diesen Betriebsmitteln eine Brandgefahr bilden. Dazu gehören Arbeits-, Trocken- und Lagerräume, Heu-, Stroh-, Jute- und Flachslager sowie derartige Stätten im Freien, z. B. in Papier-, Textil- oder Holzbearbeitungsbetrieben. Leicht entzündlich im Sinne dieser Norm sind Stoffe, die, nachdem man sie der Flamme eines Zündholzes 10 s ausgesetzt hat, von selbst weiter brennen oder weiter glimmen, jedoch keine Explosionsgefahr in der Atmosphäre auslösen. Solche Stoffe sind z. B. Stroh, Heu, Strohstaub, Hobelspäne, lose Holzwolle, Magnesiumspäne, Reisig, loses Papier, Baum- und Zellwollfasern.
  • Bauten, die vorwiegend aus brennbaren Baustoffen, wie Holz, Hohlwänden usw. hergestellt sind.
  • Bauten mit unersetzbaren Gütern von hohem Wert, wie z. B. gesetzlich geschützte Baudenkmäler oder Gebäude mit hohem Sachwert. Auch Ausstellungen, Messen, Rechenzentren, Laboratorien, Bahnhöfe und Flughäfen können Gebäuden mit hohem Sachwert gleichgestellt werden.